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Rechtsschutzdeckung für IV-Verfahren erfolgreich eingeklagt

Viele Menschen schliessen eine Rechtsschutzversicherung ab, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein und vertrauen darauf, dass die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls ihre Leistungen erbringt. Leider kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass Rechtsschutzversicherungen die Deckung eines Falles ablehnen. Dies kann berechtigt sein (bspw. wenn es sich um eine Rechtssache handelt, welche gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen klarerweise nicht gedeckt ist), kann aber auch zu Unrecht erfolgen.

In unserem Fall haben wir eine Mandantin vertreten, welche seit dem Jahr 2006 ohne Unterbruch eine Rente der Invalidenversicherung bezogen hat. Im Jahr 2008 hat sie eine Rechtsschutzversicherung bei einer schweizerischen Gesellschaft abgeschlossen. Als die Invalidenversicherung im Jahr 2018 verfügte, dass die Rente unserer Mandantin gekürzt werde, wurden wir beauftragt, uns im Namen unserer Mandantin gegen diese Kürzung zu wehren und haben die Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage ersucht. Diese Zusage wurde mit der Begründung nicht erteilt, dass der Versicherungsfall bzw. die rechtliche Streitigkeit mit der Arbeitsunfähigkeit unserer Mandantin im Jahr 2006 und damit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten sei.

Wir haben daraufhin beim Fürstlichen Landgericht Klage erhoben und die Feststellung begehrt, dass für das IV-Verfahren Rechtsschutzversicherung besteht und die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die aus dem IV-Verfahren resultierenden Kosten zu übernehmen. Das Fürstliche Landgericht hat unserem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben und dies damit begründet, dass sowohl das Primärereignis (die streitauslösende Handlung/Unterlassung) als auch das Folgeereignis (der Bedarf nach Rechtsschutz) während aufrechtem Versicherungsvertrag eingetreten sind. Als Primärereignis wertete das Landgericht die Aberkennung der Invalidenrente und als Folgeereignis das daraus resultierende Verwaltungsverfahren. Es treffe nicht zu, wie von der Versicherung argumentiert, dass das Primärereignis in der im Jahr 2006 eingetretenen Arbeitsunfähigkeit liege. Ausserdem habe die Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht damit rechnen können, dass ihr zehn Jahre später die IV-Rente aberkannt werde.

Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung? Wir beraten und vertreten Sie jederzeit gerne und bieten Unterstützung im Zusammenhang mit unklaren Versicherungsbedingungen und bei der Einholung von Deckungszusagen.

Ruggell, 30. September 2020 LO