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Arbeitsrecht

Ob als ArbeitgeberIn oder als ArbeitnehmerIn – gerne beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Bereichen des privaten Arbeitsvertragsrechts und des öffentlichen Arbeitsrechts.

Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Erstellung von Verträgen, Reglementen und Arbeitszeugnissen, beantworten Ihre Fragen zu den Rechten und Pflichten der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und stehen Ihnen in allen Belangen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie bspw. missbräuchliche Kündigung, Freistellung, Kündigung zur Unzeit usw., zur Verfügung.

Natürlich vertreten wir Ihre Rechte auch vor Gerichten und Behörden und sorgen für die (ausser)gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis; sei dies in Form von Lohnansprüchen, Ferienentschädigungen, Überstundenentschädigungen oder anderen Ansprüchen.