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Grundrechte / Menschenrechte

Menschenrechte bzw. auch Grundrechte sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen zustehen, unabhängig von Geschlecht, Glauben, Volkszugehörigkeit usw. Sie schützen den einzelnen Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffen durch den Staat.

Unsere Kanzlei setzt sich für den Schutz Ihrer Grundrechte ein und berät Sie gerne in diesem Zusammenhang. Dabei können die Juristen unserer Kanzlei auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Auch bei Individualbeschwerdeverfahren vor dem Staatsgerichtshof, der als Verfassungsgericht die Verfassungs- und EMRK-Konformität von Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesnormen überprüft, können Sie auf unser Fachwissen zählen.