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Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht umfasst das Patentrecht (PatG), Urheberrecht (URG), Designrecht (DesG) und das Markenrecht (MSchG). Das Immaterialgüterrecht regelt in erster Linie Themen wie die Registrierung oder die Verlängerung von Marken und Designs sowie die Wahrnehmung des Urheberrechts und die damit verwandten Schutzrechte. Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des Immaterialgüterrechts (insbesondere Marken, Muster, Patente, Gebrauchsmuster, Werke und Bildrechte).