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Schuldbetreibungs-, Exekutions- und Konkursrecht

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig, bei der Sicherung und Eintreibung Ihrer Forderungen oder auch wenn Forderungen gegen Sie vollstreckt werden. Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir die Geltendmachung einer Forderung ab der ersten Mahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und anschliessender Zwangsvollstreckung. Wenn bereits ein vollstreckbarer Titel – z.B. in Form eines rechtskräftigen Zahlbefehls, Urteils oder Rechtsöffnungsbeschlusses – vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Vollstreckung dieses Titels.

Zudem beraten wir Sie gerne in allen Belangen des Konkursrechts und können dabei auf die langjährige Expertise von RA Pius Heeb als ehemaliger Konkursrichter am Fürstlichen Landgericht zurückgreifen. Wir vertreten Sie im Konkursverfahren und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Konkursitin und auch zusammenhängender Ansprüche (z.B. Insolvenzentschädigung). Weiters sind wir auch in der amtlichen Funktion als Masseverwalter tätig.