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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und besteht aus einer Vielzahl von Rechtsbereichen. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. im Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Schulrecht, Baurecht, Ausländerrecht usw.) und vertreten Ihre Interessen insbesondere auch in Verfahren vor Behörden, Kommissionen, der Regierung und dem Verwaltungsgerichtshof. Unsere Juristen verfügen über vertiefte Fachkenntnis in diesem Gebiet. RA Pius Heeb ist seit dem Jahr 2005 Ersatzrichter beim Verwaltungsgerichtshof des Fürstentum Liechtenstein.