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Notariat

Am 01.01.2020 trat das liechtensteinische Notariatsgesetz in Kraft. Damit wurde in Liechtenstein erstmals die Funktion des öffentlichen Notars geschaffen. Nach erfolgreicher Ablegung der Notariatsprüfung gehört Dr. Dominik Schatzmann zu den ersten Notaren im Fürstentum Liechtenstein, sodass wir seit 2021 – wie gewohnt zuverlässig und fair – Notariatsdienstleistungen in unserer Kanzlei anbieten können.

Liechtensteiner Notare sind befugt, auf Grundlage des liechtensteinischen Notariatsgesetzes Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen. Unter Beurkundung versteht man das schriftliche Festhalten von Informationen zur Sicherung oder Gestaltung von Rechten und Rechtsverhältnissen, bspw. auch die Beglaubigung einer Unterschrift zB für einen Kaufvertrag. Die österreichischen Grundbücher akzeptieren dabei auch problemlos Kaufverträge über Liegenschaften, mit durch einen liechtensteinischen Notar beglaubigten Unterschriften. In Kombination mit unserer Rechtsanwaltskanzlei können wir Ihnen daher ein „Rundumpaket“ anbieten – von der Errichtung des Vertrages bis zur vollständigen Abwicklung inkl. eben Beglaubigung der Unterschriften. 

Aber auch beglaubigte Kopien, die Errichtung eines Protokolls einer Gesellschafterversammlung, die Errichtung von Unternehmen generell – unser Notariat steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung.  

Sie benötigen eine Beglaubigung oder eine Beurkundung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Gerne nehmen wir für Sie sowohl Beurkundungen als auch Beglaubigungen vor, so insbesondere:

  • die Gründung juristischer Personen,
  • Statutenänderungen von Verbandspersonen,
  • Erstellung von Urkunden betreffend das Grundeigentum,
  • Erstellung von Exekutionsfähige Urkunden,
  • Beglaubigung von Unterschriften,
  • Beglaubigung von Kopien / Abschriften / Auszügen,
  • Beglaubigungen von Übersetzungen,
  • Datumsbeglaubigungen

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Notariat – auch Randzeiten sind wie gehabt möglich. Das Honorar wird dabei völlig transparent vorab nach individueller Vereinbarung festgelegt.

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