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Schuld- und Vertragsrecht

„Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) ist wohl der wichtigste Grundsatz des privaten und öffentlichen Vertragsrechts. Ein Vertrag ist aber immer nur so gut, wie die Fachkenntnis desjenigen, der den Vertrag aufgesetzt hat. Unsere Juristen haben langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Vertragsrechts und stehen Ihnen gerne in sämtlichen Belangen des Vertragsrechts zur Verfügung.

Gerne erstellen wir für Sie Verträge aus sämtlichen Rechtsbereichen, wie bspw. Kaufverträge, Schenkungsverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Erbteilungsvereinbarungen, Erbverträge, Dienstbarkeiten, Mutationen usw.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche, wie etwa hinsichtlich Vertragserfüllung, Vertragsanfechtung und auch Gewährleistungs- sowie Schadenersatzansprüche aus einem Vertragsverhältnis.