Zum Inhalt der Seite

Erbrecht und Nachfolgeplanung

„Wem ghörsch?“ und „Häsch Böda?“ sind Fragen, die in Liechtenstein lange als erstes gestellt worden sind, wenn man jemanden kennen gelernt hat. Ob jemand „Böda“ (Grundstücke) besitzt und wieviel davon, ist aus Sicht eines Erben oftmals davon abhängig, ob und zu welchem Teil man in einer Erbschaftsangelegenheit berücksichtigt wurde. Aus Sicht eines Erblassers ist es aufgrund der engen Familienstrukturen in Liechtenstein und der Tatsache, dass jeder jeden kennt, vielen ein Anliegen, eine möglichst faire, umfassende und klare Aufteilung der Vermögenswerte zu planen.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Erbrechts und helfen Ihnen bei Ihrer Nachfolgeplanung. Wir stehen Ihnen bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten), Erbverträgen und Schenkungen zur Seite und vertreten Sie als Erben oder Vermächtnisnehmer im Verlassenschaftsverfahren vor den Gerichten und Behörden. Unsere erfahrenen Anwälte amten regelmässig als Testamentsvollstrecker oder auch als Nachlasskurator. Im Streitfall sind wir dafür besorgt, Ihre Erb- und Pflichtteilsrechte durchzusetzen und Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten.